AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pfötchenwohl


§ 1 Anwendbarkeit der AGB 

  • a) Die hier definierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Pfötchenwohl (im Folgenden Auftragnehmer bzw. AN genannt) und dem Tierhalter (im Folgenden Auftraggeber bzw. AG genannt) als Behandlungs- /Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
  • b) Der Behandlungs- /Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der AG das generelle Angebot des AN annimmt und sich an den AN zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung /Diagnose und / oder Therapie wendet.
  • c) Der AN ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der AN aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch des AN für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
  • d) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt der AN nicht an und widersprecht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diesen durch den AN ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungs- /Dienstleistungsvertrages

  • a) Der Behandlungs- /Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnisses des zu behandelnden Tieres im Ermessen der AN ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt ein Informationsgespräch mit dem AG, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.
  • b) Der AN erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tier-Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
  • c) Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erringenden Leistung entscheidet der AG nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom AN über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteilein fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.

 

§ 3 Mitwirkung des Tierhalter

Vor dem Beginn und während der laufenden Behandlung hat der AG den AN über Erkrankungen seines Tieres (insbesondere über Tumore) vollumfänglich zu informieren und zu erklären, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und macht.

 

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen u.ä

  • a) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt entweder nach der jeweils gültigen Preisliste - oder im Einzelfall nach individuellen Vereinbarung zwischen dem AG und dem AN.
  • b) Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung durch den AG am jeweiligen Behandlungstag bzw. vorab durch den Erwerb einer Fünfer- bzw. Zehnerkarte.
  • c) Wird das Entgelt nicht spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit geleistet und leistet der AG auf eine Mahnung des AN nicht, kommt der AG durch die Mahnung in Verzug.


Während der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs kann der AN eine weitere Leistungserbringung verweigern, bis die Zahlung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).


  • d) Termine, die der AG nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem AG in Rechnung gestellt und sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen.

 

§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung

Der AN behandelt die ihm zur Verfügung gestellten Daten vertraulich. Dies findet jedoch keine Anwendung, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen AN stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

§ 6 Rücktritt und Kündigung

  • a) Der AN kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der AG nicht vertragsgemäß verhält und der AN erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung / Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des AG bleibt hiervon unberührt.
  • b) Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der AG sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt wenn der AG über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat.

Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der AG für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen des AN. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

Für den Erwerb von Fünfer- oder Zehnerkarten gilt: Nicht in Anspruch genommene Einzelbehandlungen aus dem Paketkauf werden nicht erstattet.

 

§ 6 Haftung

Der AN haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der AN haftet nicht für Schäden, die vom AG oder dessen Tiers verursacht werden. Ebenfalls übernimmt der AN keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Beginn der Behandlung im Erstgespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

  • a) Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Erfüllungsort.
  • b) Auf Verträge zwischen dem AN und dem AG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • c) Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  • d) Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, in Verhandlungen einzutreten, um die betreffende Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.